Freitag, 27. November 2009

Finanzierungsmodelle

Sie kennen das: Sie haben Interesse an unserem Angebot, wissen jedoch nicht, wie Sie es finanzieren sollen? Ihr Etat ist bereits ausgeschöpft oder die Gelder sind für ein weiteres Projekt bereits festgelegt? Hier möchten wir Ihnen mit ein paar Hinweisen Hilfe zur Selbsthilfe geben und einige Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie vielleicht doch noch Ihr Vorhaben umsetzen können.

Was also hat erfahrungsgemäß Aussicht auf Erfolg? Ein Projektmittelantrag bei einem Schulamt.

Die Veranstaltung ist damit zwar als Schulveranstaltung ausgewiesen; das bedeutet in der Regel jedoch nicht, dass nicht auch externe Schülerinnen und Schüler dieses Angebot ebenfalls wahrnehmen könnten. Somit haben Sie die Möglichkeit, ein schulisches Angebot zugleich öffentlich auszuschreiben und damit zahlende Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewinnen.

- ein Projektmittelantrag bei einem Jugendamt.
- ein Projektmittelantrag bei einer Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Stadt.
- ein Projektmittelantrag bei einem Präventionsrat oder -verein.
- ein Projektmittelantrag bei einem Wirtschaftssponsor.

Unternehmen, insbesondere Banken und Sparkassen, fördern bevorzugt regional-, orts- oder stadtteilbezogen.

Wirtschaftsunternehmen haben beispielsweise die Möglichkeit, die Ausgaben für Projektförderung entweder als Spende gegen eine Spendenbescheinigung zu verbuchen oder auch als Werbungskosten aus dem Werbeetat zu finanzieren. Letzteres ist sicherlich auch dann für Wirtschaftsunternehmen interessant, wenn Sie das Projekt mit einer Pressemeldung o.ä. mit Nennung der Finanzquelle öffentlich machen.

- ein Projektmittelantrag bei dem schuleigenen Förderverein.
- eine Umlage auf die Eltern.
- ein Projektmittelantrag bei einer Charity-Organisation.

Zum Beispiel förtert die Aktion Mensch ständig Projekte zur Prävention für Kinder und Jugendliche. Sehr ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie hier.

- die Einbettung der Buchung des Projektes in eine Gesamtveranstaltung,

die mehrere Einzelprojekte oberthematisch bündelt.

Potentielle Geldgeber können hierbei sein: Kulturämter, soziokulturelle Fonds, die Kirchen, bundesweit arbeitende caritative Einrichtungen, aber auch die Lottostiftung oder das Kinderhilfswerk. Der regelmäßige, Jahr um Jahr sich wiederholende Förderantrag der Schulen bei den Jugendämtern. Das setzt die Jugendhilfeausschüsse unter Zugzwang, feste Etats für diesen wichtigen Bereich der Gewaltprävention einzurichten.

Zur Förderung von Projekten in der antirassistischen, interkulturellen und gewaltpräventiven Arbeit in Schule und Jugendhilfe stehen insbesondere Stiftungen bereit. Einen guten Überblick über die in der Bundesrepublik bestehenden Stiftungen liefert z. B. die Website www.stiftungsindex.de, unter deren Suchfunktion Links, Förderfelder und die Frage nach Antragsmöglichkeiten eruiert werden können. Hier können Sie auch eine nach Postleitzahlen strukturierte Recherche betreiben und so die für Ihre Region relevante Stiftung ausfindig machen. Gehen Sie hierzu auf die Internetseite http://www.stiftungsindex.de/recherche.htm.
Für evangelische Schulen in Deutschland hat die evangelische Schulstiftung der EKD eine Liste mit Stiftungen erstellt, die speziell evangelische Schulen in Deutschland fördern:

Schulstiftungen der Evangelischen Kirche Deutschland Anträge können direkt bei den Förderorganisationen Barbara-Schadeberg-Stiftung Evangelische Schulstiftung in der EKD CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e.V. gestellt werden.
Für eine Suche nach Stiftungen, Vereinen, Initiativen, Organisationen mit Sitz in Deutschland, die sich im In- oder Ausland für Kinder und Jugendliche einsetzen, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine Recherche über die umfangreiche Datenbank der "Stiftung fuer Kinder" http://www.stiftung-fuer-kinder.de/stiftung.html.

Außerdem liefert das Maecenata-Institut für Dritter-Sektor-Forschung der Humboldt-Universität zu Berlin mit seiner Stiftungsdatenbank Suchmöglichkeiten nach den Förderzwecken und Adressen der dort etwa 900 genannten Stiftungen.

WWK Kinderstiftung: Eltern, deren finanzielle Möglichkeiten nicht ausreichen, um ihre Kinder an den Sicher-Stark-Schulungen teilnehmen zu lassen, können sich an die Kinderstiftung der WWK wenden. Ein Antragsformular gibt es dort zum Download.
Die Arbeit, die Sie sich mit einem solchen Förderantrag machen, zahlt sich aus - und das nicht nur finanziell.

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